AGB

Information

I. Geltungsbereich

1. Diese Bedingungen liegen allen einseitigen Erklärungen des Verkäufers, sowie allen Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer zugrunde.

2. Bei laufender Geschäftsverbindung gelten die Bedingungen auch dann, wenn sie dem Einzelvertrag nicht ausdrücklich zugrunde gelegt worden sind.

3. Entgegenstehende Bedingungen des Käufers gelten nicht, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

II. Bestellung, Rücktrittsrecht

1. Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend.

2. Der Käufer ist an seine Bestellung gebunden. Der Verkäufer ist berechtigt, innerhalb von 14 Tagen die Bestellung anzunehmen oder abzulehnen. Die Frist beginnt am 3. Tag nach Absendung der Bestellung durch den Käufer. Geht die Anzeige der Ablehnung nicht innerhalb der Frist dem Käufer zu, so gilt die Bestellung als angenommen.

3. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über seine Kreditwürdigkeit unrichtige Angaben gemacht, seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen die Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde, es sei denn der Käufer leistet unverzüglich Vorauskasse.

III. Änderungsvorbehalt

1. Handelsübliche oder unwesentliche Abweichungen der gelieferten Ware in Qualität und Quantität, sowohl bei serienmäßiger Herstellung als auch bei Sonderanfertigungen werden von dem Käufer zugestanden.

2. Der Verkäufer behält sich ausdrücklich vor, zur Verbesserung des Produktes die Qualität zu ändern.

3. Die Sicherheitsdatenblätter / techn. Merkblätter des Verkäufers beschreiben die Eigenschaften der Produkte. Sie gelten nicht als Zusicherung.

IV. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Es werden die zur Zeit der Bestellung gültigen Preise zugrunde gelegt.

2. Soweit nicht anders vereinbart ist, verstehen sich die Preise bei Aufträgen ab EUR 2.000,00 Rechnungsnettowert frei deutscher Empfangsstation, im übrigen zuzüglich Frachtkosten.

3. Der Kaufpreis ist, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug zu zahlen.

4. Der Verkäufer ist berechtigt, bei Überschreitung des Zahlungszieles oder nach erfolgloser Mahnung, Verzugszinsen in Höhe von 4%-Punkten über dem jeweiligen Diskontsatz ab Verzugseintritt zu verlangen.

V. Lieferfristen, Teillieferungen

1. Ist eine bestimmte Lieferfrist vom Verkäufer nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt, erfolgt die Lieferung auf Abruf des Käufers, frühestens jedoch 2 Wochen nach Vertragsabschluss.

2. Wird die Lieferfrist, aus Gründen die der Verkäufer zu vertreten hat, überschritten, muss der Käufer dem Verkäufer eine schriftliche Nachfrist von 2 Wochen setzen und damit die Erklärung verbinden, dass er die Abnahme der Leistungen nach Ablauf der Frist ablehne.

3. Ein Schadensersatzanspruch und Rücktritt des Käufers sind ausgeschlossen, wenn die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, insbesondere bei höherer Gewalt.

VI. Gewährleistung

1. Für Mangel der gelieferten Ware, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet der Verkäufer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

2. Der Liefergegenstand ist unverzüglich nach Empfang zu untersuchen. Offensichtliche und erkennbare Mängel sind spätestens 6 Tage nach Empfang schriftlich spezifiziert und – bei bauchemischen Produkten – unter Übersendung von Proben der beanstandeten Ware, zu rügen. Eine Mängelrüge nach Verarbeitung ist ausgeschlossen. Alle übrigen Mängel sind unverzüglich nach Ihrer Entdeckung anzuzeigen.

3. Bei fristgerecht erhobenen und begründeten Mängelrügen hat der Verkäufer das Recht gegen Rückgabe der bemängelten Ware Ersatz zu liefern, beim Kauf von Geräten, fehlerhafte Teile und Einrichtungen nach eigener Wahl zu ersetzen oder instand zu setzen. Bei Fehlschlag, erheblicher Verzögerung oder Verweigerung hat der Käufer das Recht, entweder den Kaufpreis in Abstimmung mit dem Verkäufer angemessen herabzusetzen, oder die Ware gegen Erstattung des Kaufpreises zurück zu geben.

4. Diese Gewährleistungsansprüche verjähren in 6 Monaten nach Lieferung.

5. Weitere Ansprüche gegen den Verkäufer, insbesondere wegen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, soweit nicht der Verkäufer entsprechend Ziffer IX dafür haftet oder es sich um einen Schaden handelt, der durch Zusicherung besonderer Eigenschaften entstanden ist.

6. Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn die Ware verändert oder unsachgemäß behandelt worden ist, oder sonstigen Einflüssen (Frost, Witterung, chemische, elektrochemische, elektrische Einflüsse usw.) ausgesetzt wurde.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Das Eigentum des Verkäufers an der gelieferten Ware bleibt solange vorbehalten, bis seine sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich künftig entstehender Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind.

2. Der Käufer ist berechtigt die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern und zu verarbeiten.

3. Bei Weiterveräußerung des Liefergegenstandes tritt der Käufer schon jetzt alle ihm daraus entstehenden Rechte gegen seinen Abnehmer in Höhe des Wertes des Liefergegenstandes an den Verkäufer ab.
Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.
Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt, solange er sich nicht gegenüber dem Verkäufer in Zahlungsverzug befindet. In jedem Fall hat der Käufer die eingezogenen Beträge sofort an den Verkäufer abzuführen.

4. Bei Be- oder Verarbeitung des Liefergegenstandes zu einer neuen Sache, räumt der Käufer dem Verkäufer schon jetzt Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der neuen Sache zu dem Wert des Liefergegenstandes ein, ohne dass daraus für letzteren Verpflichtungen entstehen. Entsprechendes gilt bei der Verbindung, Vermischung oder Vermengung des Liefergegenstandes mit anderen Waren.

5. Der Käufer verpflichtet sich, die im Eigentumsvorbehalt des Verkäufers stehenden Sachen unentgeltlich zu verwahren.

6. Der Wert des Liefergegenstandes ist nach den vorstehenden Bestimmungen, der vom Käufer zu zahlende Kaufpreis zuzüglich 20% Aufschlag.

7. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach seiner Wahl auf Verlangen des Käufers in dem Maße freizugeben, als deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

8. Im Fall des Zahlungsverzuges des Käufers oder bei der Gefährdung des Eigentums des Verkäufers an der Vorbehaltsware gilt die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes nicht als Rücktritt vom Vertrag.

VIII. Schadensersatzansprüche

1. Das Recht des Verkäufers, Schadensersatz zu verlangen, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist.
Verlangt der Verkäufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung und ist die Kaufsache von ihm noch nicht ausgeliefert oder wird sie von ihm zurückgenommen, so stehen ihm, auch ohne besonderen Nachweis, pauschal 15% des Kaufpreises als Schadensersatz zu. Weist der Verkäufer nach, dass ihm ein weitgehender Schaden entstanden ist, kann er auch diesen ersetzt verlangen.

2. Nimmt der Verkäufer den Kaufgegenstand in Ausübung des vereinbarten Eigentumsvorbehaltes im Zusammenhang mit seinen Ansprüchen auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung zurück, so steht ihm zusätzlich zu dem in Nr. 1 vereinbarten Schadenersatz als Entschädigung für den Aufwand der Rücknahme und Verwertung, eine Pauschale von 10% des Zeitwertes der zurückgenommen Ware zu.

3. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren als in Ziffer 1 und 2 pauschalisierten Schadens vorbehalten.

IX. Ausschluss und Beschränkung von Ansprüchen des Käufers

1. Der Verkäufer haftet für Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung nur dann uneingeschränkt, wenn diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, oder seiner gesetzlichen Organe oder Erfüllungs- oder Verrichtungshilfen beruhen.

2. Für Schadensersatzansprüche wegen vom Verkäufer zu vertretenden Verzuges oder Unmöglichkeit, haftet dieser nur bis zu einem Höchstbetrag von 10% des Auftragswertes, bezogen auf den Teil des Auftrages, der durch den Verzug oder die Unmöglichkeit betroffen ist. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gemäß vorstehender Ziffer 1 bleibt davon unberührt.

3. Weitergehende oder sonstige Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Die gesetzlichen Rechte des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleiben unberührt.

X. Allgemeines

1. Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

2. Alle Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird hiermit ausgeschlossen.

3. Erfüllungsort ist Bad Essen.

4. Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist nach Wahl des Verkäufers Gerichtstand Osnabrück.

(Stand 30.04.2012)